Spende

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis € 300

Zuwendungen bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch Überweisungsbeleg bez. PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an The English Theatre Frankfurt gGmbH erhalten Sie hier zum Download.